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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2022 - VerfGH 37/22.VB-2   

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https://dejure.org/2022,37026
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2022 - VerfGH 37/22.VB-2 (https://dejure.org/2022,37026)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.12.2022 - VerfGH 37/22.VB-2 (https://dejure.org/2022,37026)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Dezember 2022 - VerfGH 37/22.VB-2 (https://dejure.org/2022,37026)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 106/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs aufgrund des Vorwurfs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2022 - VerfGH 37/22
    In diesem Fall hätte der Beschwerdeführer dem Gebot der Rechtswegerschöpfung nicht genügt (siehe dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 30. August 2022 - VerfGH 106/21.VB-1, juris, Rn. 22).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 31/21

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2022 - VerfGH 37/22
    Er ist nicht als sog. isolierter Prozesskostenhilfeantrag für eine lediglich beabsichtigte, noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde zu verstehen (vgl. zu den für eine solche Annahme notwendigen Voraussetzungen VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 31/21.VB-1, juris, Rn. 25).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 58/20

    Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2022 - VerfGH 37/22
    Sie lässt - anderes ist weder vorgetragen noch ersichtlich - allenfalls eine bereits durch das amtsgerichtliche Urteil eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 15).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.09.2019 - VerfGH 21/19

    Verfassungsbeschwerde wegen des Ausgangs eines strafrechtlichen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2022 - VerfGH 37/22
    Die Monatsfrist wird mit der Bekanntgabe der nach der jeweiligen Verfahrensordnung letztinstanzlichen Entscheidung in Gang gesetzt (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 3. September 2019 - VerfGH 21/19.VB-1, juris, Rn. 14, und vom 30. Juni 2020 - VerfGH 51/20.VB-2, juris, Rn. 3).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 149/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2022 - VerfGH 37/22
    Diese Beurteilung obliegt dem Verfassungsgerichtshof; er ist an die Auffassung des Fachgerichts nicht gebunden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 14, und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 101/20.VB-1, juris, Rn. 12 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 101/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2022 - VerfGH 37/22
    Diese Beurteilung obliegt dem Verfassungsgerichtshof; er ist an die Auffassung des Fachgerichts nicht gebunden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 14, und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 101/20.VB-1, juris, Rn. 12 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 51/20

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2022 - VerfGH 37/22
    Die Monatsfrist wird mit der Bekanntgabe der nach der jeweiligen Verfahrensordnung letztinstanzlichen Entscheidung in Gang gesetzt (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 3. September 2019 - VerfGH 21/19.VB-1, juris, Rn. 14, und vom 30. Juni 2020 - VerfGH 51/20.VB-2, juris, Rn. 3).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 21/24

    Verfassungsbeschwerde wegen Nichtzulassung als Beistand in einem zivilrechtlichen

    Aussichtslos ist ein Rechtsbehelf von vornherein, wenn er offensichtlich unstatthaft oder aus anderen Gründen offensichtlich unzulässig ist, also hinsichtlich der Unstatthaftigkeit oder Unzulässigkeit nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre keine Ungewissheit besteht (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Dezember 2022 - VerfGH 37/22.VB-2, juris, Rn. 8, und vom 4. Juli 2023 - VerfGH 37/23.VB-1, juris, Rn. 5).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 85/23

    Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Landessozialgerichts NRW

    Der Beschluss, mit dem das Fachgericht eine Anhörungsrüge zurückgewiesen hat, stellt grundsätzlich die für den Beginn der Verfassungsbeschwerdefrist maßgebliche letztinstanzliche Entscheidung dar (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Dezember 2022 - VerfGH 37/22.VB-2, juris, Rn. 7, und vom 25. April 2023 - VerfGH 63/22.VB-3, juris, Rn. 12).

    Aussichtslos ist ein Rechtsbehelf von vornherein, wenn er offensichtlich unstatthaft oder aus anderen Gründen offensichtlich unzulässig ist, also hinsichtlich der Unstatthaftigkeit oder Unzulässigkeit nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre keine Ungewissheit besteht (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Dezember 2022 - VerfGH 37/22.VB-2, juris, Rn. 8, m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 58/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Wohnungsdurchsuchung

    Die Monatsfrist wird mit der Bekanntgabe der nach der jeweiligen Verfahrensordnung letztinstanzlichen Entscheidung in Gang gesetzt (VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Dezember 2022 - VerfGH 37/22.VB-2, juris, Rn. 7).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.07.2023 - VerfGH 37/23

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung als Bevollmächtigter in einem

    Aussichtslos ist ein Rechtsbehelf von vornherein, wenn er offensichtlich unstatthaft oder aus anderen Gründen offensichtlich unzulässig ist, also hinsichtlich der Unstatthaftigkeit oder Unzulässigkeit nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre keine Ungewissheit besteht (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Dezember 2022 - VerfGH 37/22.VB-2, juris, Rn. 8).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - VerfGH 77/22

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen in einer

    Maßgebend ist - da die Beschwerdeführer gemäß § 54 Abs. 1 VerfGHG den Rechtsweg zu erschöpfen haben - die Zustellung oder formlose Mitteilung der den Rechtsweg beendenden Entscheidung (vgl. dazu auch VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Dezember 2022 - VerfGH 37/22.VB-2, juris, Rn. 7, m.w.N.).
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